Wir bieten viele Lese- und Medienangebote, unter anderem:
Um unser komplettes Medienangebot nutzen zu können, muss folgender jährlicher Beitrag entrichtet werden:
| Erwachsene | 20 EUR |
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende | 8 EUR |
| Ermäßigung | 8 EUR |
| Familienkarte | 25 EUR |
(1) Diese Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.
Bei Zahlung des Jahresbeitrags ist eine jährliche kostenfreie Nutzung
des Internets möglich, andernfalls beträgt die Gebühr 0,50 €/30 min.
(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:
| Erwachsene | 5 EUR |
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass | 1,50 EUR |
Nachfolgend finden Sie die Gebührensatzung für alle Leistungen der Stadtbibliothek Stavenhagen:
Auf der Grundlage der § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130) und der §§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S.650) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen vom 19.03.2026 folgende Satzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen erlassen:
§ 1 Gegenstand der Gebühren
Für die in der anliegende Gebührentabelle aufgeführten Leistungen und Gegenstände, die von der Stadtbibliothek Stavenhagen erbracht bzw. gefordert werden, sind nach dieser Satzung Gebühren zu entrichten.
§ 2 Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührentabelle, die Bestandteil der Satzung ist. Soweit sich die Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes richtet, ist der Wert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend.
§ 3 Gebührenpflichtiger
Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung von Auslagen ist derjenige verpflichtet, der die Leistung beantragt oder veranlasst hat oder der die Kosten durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Entstehung der Gebühr und Erstattungspflicht sowie Fälligkeit
Die Gebühren und die Auslagenerstattung werden fällig, wenn die Leistung vollbracht ist. Die Gebühr kann vor Durchführung der Amtshandlung gefordert werden. Der Gebührenpflichtige ist bei den Leistungen auf die Gebührenpflicht hinzuweisen, wenn er persönlich oder telefonisch vorstellig wird.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt zum 01. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen vom 25.01.2021 außer Kraft.
Reuterstadt Stavenhagen, den 24.03.2026
-Siegel- gez. In Vertretung Berit Neumann 1. Stadträtin
§ 1 Benutzungsgebühren
(1) Die Jahresgebühr beträgt:
Erwachsene 20,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende 8,00 €
Ermäßigung 8,00 €
Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes (GdB von mindestens 50) sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass
Familienkarte 25,00 €
(Erziehungsberechtigte und minderjährige Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben; Ehepaare)
Diese
Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen
Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.
(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:
Erwachsene 5,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum 1,50 € vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass
§ 2 Säumnisgebühren
(1)
Bei Überschreitung der Ausleihfrist, unabhängig von einer schriftlichen
Benachrichtigung/Mahnung beträgt die Säumnisgebühr ab der 1. bis 12.
Woche pro Medium und angefangener Woche 1,50 €
(2) Die baren Auslagen, die im Mahnverfahren entstehen, sind nach dem jeweils gültigen Verwaltungsvollstreckungs-gesetz sowie dem gültigen Posttarif zu erstatten.
(3) Bei Nachweis unverschuldeter Terminüberschreitung ist die Bibliotheksleiterin berechtigt, auf Antrag des Benutzers die Säumnisgebühr zu erlassen.
§ 3 Besondere Verwaltungsgebühren
(1) Bei Verlust des Benutzerausweises für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € berechnet.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust wird für jede Medieneinheit (einschließlich Hülle) eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
Schadensersatz- und andere Herausgabeansprüche werden gesondert geltend gemacht.
§ 4 Sonstige Gebühren
(1) Reservierung/Vorbestellung je Einheit 0,30 €
(2) Internetnutzung pro 30 Minuten 0,50 €
Diese Gebühr fällt nur an, wenn keine Jahresgebühr entrichtet wurde.
(3) Kopieren/Computerausdruck bis DIN A3 pro Seite 0,50 €
§ 5 Nutzung Veranstaltungsraum
(1) Nutzung des Veranstaltungsraumes der Bibliothek je Veranstaltung 55,00 €