Wir bieten viele Lese- und Medienangebote, unter anderem:
Um unser komplettes Medienangebot nutzen zu können, muss folgender jährlicher Beitrag entrichtet werden:
Erwachsene | 15 EUR |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende | 6 EUR |
Ermäßigung | 6 EUR |
Familienkarte | 22 EUR |
(1) Diese Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.
Bei Zahlung des Jahresbeitrags ist eine jährliche kostenfreie Nutzung
des Internets möglich, andernfalls beträgt die Gebühr 0,50 €/30 min.
(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:
Erwachsene | 3 EUR |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehr-, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass | 1 EUR |
Nachfolgend finden Sie die Gebührensatzung für alle Leistungen der Stadtbibliothek Stavenhagen:
Auf
der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.
777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019
(GVOBI. M-V S. 467) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S.
146) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020
(GVOBl. M-V S. 166, 179) hat die Stadtvertretung der Reuterstadt
Stavenhagen in ihrer Sitzung am 17.12.2020 folgende Gebührensatzung für
die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen beschlossen:
§ 1 Gegenstand der Gebühren
Für
die in der anliegenden Gebührentabelle aufgeführten Leistungen und
Gegenstände, die von der Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen
erbracht bzw. gefordert werden, sind nach dieser Satzung Gebühren zu
entrichten.
§ 2 Höhe der Gebühren
Die
Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührentabelle, die
Bestandteil der Satzung ist. Soweit sich die Gebühr nach dem Wert des
Gegenstandes richtet, ist der Wert zur Zeit der Beendigung der
Amtshandlung maßgebend.
§ 3 Gebührenpflichtiger
Zur
Zahlung der Gebühr und zur Erstattung von Auslagen ist derjenige
verpflichtet, der die Leistung beantragt oder veranlasst hat oder der
die Kosten durch eine ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mehrere
Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Entstehung der Gebühr und der Erstattungspflicht sowie Fälligkeit
Die
Gebühren und die Auslagenerstattung werden fällig, wenn die Leistung
vollbracht ist. Die Gebühr kann vor Durchführung der Amtshandlung
gefordert werden.
Der Gebührenpflichtige ist bei den Leistungen auf die Gebührenpflicht hinzuweisen, wenn er persönlich und telefonisch vorstellig wird.
§ 5 Inkrafttreten
Diese
Gebührensatzung tritt zum 25.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Reuterstadt Stavenhagen vom
04.12.1995 außer Kraft.
Reuterstadt Stavenhagen, den
Stefan Guzu - Siegel -
Bürgermeister
§ 1 Benutzungsgebühren
(1) Die Jahresgebühr beträgt:
Erwachsene 15,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende 6,00 €
Ermäßigung 6,00 €
Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes (GdB von mindestens 50) sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass
Familienkarte 22,00 €
(Erziehungsberechtigte und minderjährige Kinder, die in einem
gemeinsamen Haushalt leben; Ehepaare)
Diese
Gebühren berechtigen nach Maßgabe der Benutzungsordnung zur beliebigen
Ausleihe für den Zeitraum eines Jahres ab dem Tag der Zulassung.
(2) Soweit durch die Benutzerin/den Benutzer keine Jahresgebühr entrichtet wurde, wird für jede Ausleihe eine Gebühr fällig:
Erwachsene 3,00 €
Kinder und Jugendliche bis zum 1,00 € vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende sowie Inhaber des Stavenhagen-Pass
§ 2 Säumnisgebühren
(1)
Bei Überschreitung der Ausleihfrist, unabhängig von einer schriftlichen
Benach-richtigung/Mahnung beträgt die Säumnisgebühr ab der 1. bis 12.
Woche pro Medium und angefangener Woche 1,00 €
(2) Die baren Auslagen, die im Mahnverfahren entstehen, sind nach dem jeweils gültigen Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie dem gültigen Posttarif zu erstatten.
(3) Bei Nachweis unverschuldeter Terminüberschreitung ist die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter berechtigt, auf Antrag des Benutzers die Säumnisgebühr zu erlassen.
§ 3 Besondere Verwaltungsgebühren
(1) Bei Verlust des Benutzerausweises für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € berechnet.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust wird für jede Medieneinheit (einschließlich Hülle) eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
Schadensersatz- und andere Herausgabeansprüche werden gesondert geltend gemacht.
§ 4 Sonstige Gebühren
(1) Reservierung/Vorbestellung je Einheit 0,30 €
(2) Internetnutzung pro 30 Minuten 0,50 €
Diese Gebühr fällt nur an, wenn keine Jahresgebühr entrichtet wurde.
(3) Kopieren/Computerausdruck bis DIN A3 pro Seite 0,50 €
§ 5 Nutzung Veranstaltungsraum
(1) Nutzung des Veranstaltungsraumes der Bibliothek je Veranstaltung 50,00 €